„Zwei Dinge sollten Kinder von ihren Eltern bekommen:

Wurzeln und Flügel.“ (Johann Wolfgang von Goethe) 

Elternberatung kann Ihnen helfen bei:

Fragen zur Entwicklung und Begleitung Ihres Kindes

Hochsensitivität / Hochsensibilität / Hochreaktivität Ihres Babys bzw. Kindes

Trauerbewältigung nach Fehl- / stillen Geburten oder nach Geburt eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen

psychosomatischen Auffälligkeiten oder Erkrankungen Ihres Kindes (z.B. Allergien, Atemnot, Bettnässen, Neurodermitis, Schlafprobleme,…)

Familien- oder Partnerschaftsproblemen

Einvernehmlicher Scheidung (Beratungsgespräch nach § 95 Abs 1a AußStrG)

Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG

 

Psychotherapie kann helfen bei:

Ängsten oder Zwängen, die die Lebensqualität einschränken

belastenden Lebenssituationen und Lebenskrisen (z.B. Arbeitslosigkeit, Burnout, schwere Erkrankungen,…)

Depressionen nach der Geburt eines Kindes

Essstörungen (z.B. Magersucht, Buliie, Adipositas)

Problemen in der Partnerschaft und / oder Sexualität nach der Geburt eines Kindes

Zielsetzungen, sich selbst und eigene Verhaltensweisen in der Begleitung eines Kindes besser verstehen und verändern zu können

Tarife

Verpflichtende Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG:

Seit 1.2.2013 sind Eltern vor einvernehmlicher Scheidung verpflichtet „sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten zu lassen.“

Ich bin in der vom Justizministerium geführten Liste der anerkannten BeraterInnen gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG eingetragen.

Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG:

Seit 1.2.2013 kann im Zuge von Verfahren über die Obsorge und/oder das Recht auf persönlichen Kontakt (vor allem in hochstrittigen Scheidungsverfahren) „zur Sicherung des Kindeswohls“ Erziehungsberatung durch das Gericht verordnet werden. Diese Beratung soll Eltern dabei unterstützen, ihren Blick auf die Bedürfnisse und Nöte ihrer Kinder zu richten.

Ich bin in der vom Justizministerium geführten Liste der anerkannten BeraterInnen gemäß § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG eingetragen.

Elisabeth Heller – Psychotherapie – Integrative Gestalttherapie – Wien / Niederösterreich

psychotherapie (at) elisabeth-heller (punkt) at

Tel: 0681 – 10 26 34 05